Finanzamt keine Ahnung von Umsatzsteuer?

ok. Von Umsatzsteuer schon, aber auch Ahnung von Umsatzsteuer im Mietrecht? Für eine Vermieterin rechnen wir Betriebskosten ab. Sie hat bei einem Gewerberaummietverhältnis zur Umsatzsteuer optiert. Wir müssen daher selbstverständlich auch Positionen der Umsatzsteuer unterwerfen, die unserer Mandantin ohne Umsatzsteuer (zum Beispiel die Grundsteuer) berechnet worden sind. Sie Mieterin mag das zunächst nicht glauben. Sie behauptet, das Finanzamt hätte ihr erklärt, dass wir hier keine Umsatzsteuer berechnen können. Entweder der Mitarbeiter vom Finanzamt braucht dringend eine Nachschulung oder die Mieterin hat ihm schlichtweg nicht erzählt, dass es eine Gewerbevermietung mit Umsatzsteuer ist.

3 Kommentare zu “Finanzamt keine Ahnung von Umsatzsteuer?”

  1. IK

    Ich gehe eher von letzterem aus, da die Mieterin wahrscheinlich keinen Unterschied macht zwischen Wohn- und Geschäftsraummiete sieht.

  2. Gerold K.

    Das könnte ich mir auch vorstellen. Dennoch machen alle Menschen mal einen Fehler. Ich denke, das ist in diesem Fall noch harmlos. Aber der Staat weiß schon, wo er sein Geld her bekommt.

  3. Ferdinand Effizienz

    Ich denke auch eher letzteres. Die meisten “normalen” Vermieter ist das vielleicht auch gar nicht bewusst. Andererseits ist es auch möglich, das das Finanzamt halt mehrere Möglichkeiten hat die Umsatzsteuer im Mietrecht zu berechnen/bestimmen, was dazu führen kann, das der eine Mitarbeiter von einer anderer Lage ausgeht als der andere Mitarbeiter.

Einen Kommentar schreiben: