zweiter Versuch

Für eine Mandantin sind wir gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorgegangen. Mit dem werden nach einem (Zivil-)Prozess die konkreten Verfahrenskosten zwischen den Parteien verteilt und festgesetzt. Auf unser erstes Rechtsmittel hin, ist er aufgehoben (und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen) worden. Die Sache war rechtlich kompliziert und zwischen den Beteiligten mächtig umstritten. Die Rechtspflegerin hat das scheinbar trotzdem wenig gestört. Auch nicht, dass die Festsetzung sogar über dem Antrag lag. Nicht einmal das hat ihr zu Denken gegeben.

Jetzt kam dann der zweite Versuch in der selben Sache. Wieder schreiben die Beteiligten hin und her. Das Amtsgericht setzt wieder fest. Wie es auf den Betrag kommt, sagt es aber wieder nicht. Schön für uns - der Richter am Landgericht wird auch diesmal sicher nicht alle denkbaren Möglichkeiten durchrechnen wollen, wie die Rechtspflegerin auf die Festsetzung gekommen ist. Dann wird der Beschluss eben wieder aufgehoben.

Die Hauptsache selbst ist übrigens seit mehr als einem Jahr rechtskräftig.

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