Schönheitschirurg im Belegbett
Für eine Mandantin gehen wir gegen einen Schönheitschirurgen vor. In der Vergangenheit hat er eher “auf großem Fuß” gelebt. Großes Auto, großes Haus. Natürlich alles nicht seins. Irgendwann ging das dann nicht mehr gut. Dann musste noch eine zweite Praxis parallel her. Statt dass es besser wird, wurde es noch schlechter. Einsehen wollte er es immer noch nicht. Ein Chirurg schneidet halt lieber als auf die Zahlen zu sehen. Berater wurden ins Boot geholt. Sie taugten nicht wirklich.
Der Insolvenzverwalter hat zunächst die Praxis fortgeführt. Dann aber schnell erkannt, dass es betriebswirtschaftlich gar nichts mehr werden kann. Er wollte sie dichtmachen - der Schulder sie aber unbedingt weiter führen. Also gibt der Insolvenzverwalter die Praxis “frei” und der Schuldner darf mit seinem pfändungsfreien Vermögen weiter wurtschteln und neue Verbindlichkeiten aufbauen. Er will es ja immer noch nicht einsehen.
Hätte er doch wenigstens bloß auf den Insolvenzverwalter gehört. Nachdem er auch aus “seinem” schönen großen Haus geworfen worden ist, hat er in den Patientenbetten übernachtet. Mittlerweile hat er sich ins Ausland abgesetzt. Er will dort sein Glück versuchen.
Und unsere Mandantin? Sie hat ein Urteil zum an die Wand nageln.