Der Deutsche Anwaltverein hat eine Übersicht über die Prozessfinanzierer (pdf) mit einigen Bemerkungen zum Mindestwert und zur Beteiligung des Finanzierers veröffentlicht. Die Erfolsbeteiligungsquote scheint von 10 bis 37% zu gehen.
Dieser Eintrag wurde
am Donnerstag, den 19. Februar 2009 um 19:02 Uhr erstellt
und ist in der Kategorie Allgemeines zu finden.
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am 19. Februar 2009 um 19:33 Uhr.
Was AnwaltsLieblingsVerein nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass Prozessfinanzierer nach verlorenen Prozessen gerne prüfen, ob nicht der “eigene” Anwalt in Regress genommen werden kann.
am 19. Februar 2009 um 19:35 Uhr.
ich dachte, die beschäftigen ohnehin alle pensionierte alte OLG-Richter, die alles besser wissen und dem Anwalt vorschreiben, wie er argumentieren soll.
am 19. Februar 2009 um 22:48 Uhr.
Ist doch richtig, dass den Anwälten, die sonst weitgehend unkontrolliert vor sich hindillettieren, mal jemand auf die Finger guckt. Wer keine Fehler gemacht hat, hat dabei nichts zu befürchten. Und gerade die bloggenden Anwälte machen doch nie Fehler (wie der treue Leser weiß …).