dreifach
In einem (1) Verfügungsverfahren lädt uns das Amtsgericht drei Mal zum selben Termin. Zwei Mal mit Empfangsbekenntnis. Ich wäre schon nach der ersten Ladung gekommen.
Es ist übrigens nicht das Gericht, das zur Papiervermeidung die Verfügungen auf die Rückseite der Anwaltsschriftsätze druckt. Offenbar hat man im schönen Bad Säckingen noch genügend Papier.