ungewollt

Ein Amtsgericht in Bayern schickt Akten. Einen ganzen Ordner voll. Die Justizkasse will 12 Euro dafür. Ich habe die Akte nur nicht angefordert. Dann gibt es auch keine 12 Euro. Wäre ansonsten ja auch ein interessantes Geschäftsmodell.

4 Kommentare zu “ungewollt”

  1. wstell

    Als Geschäftsmodell bringt’s nix, zum Glück: wegen § 241a I BGB!

  2. Carsten R. Hoenig

    Und nun? Schreiben Sie an’s Gericht: “… liegen die Akten hier zur Rück-Abholung bereit.” Oder machen Sie das mit den Kosten für die Rücksendung?

  3. Carsten R. Hoenig

    Hier ist noch das fehlende “wie”.

  4. Alexander Fuss

    @ Kollege Koenig
    ich könnte ja anbieten, die Akte zum Termin mitzubringen. Der wäre aber dann erst im März. Angesichts der gesetzten Frist von drei Tagen bis zur Rücksendung etwas schwierig.

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