ungewollt
Ein Amtsgericht in Bayern schickt Akten. Einen ganzen Ordner voll. Die Justizkasse will 12 Euro dafür. Ich habe die Akte nur nicht angefordert. Dann gibt es auch keine 12 Euro. Wäre ansonsten ja auch ein interessantes Geschäftsmodell.
Ein Amtsgericht in Bayern schickt Akten. Einen ganzen Ordner voll. Die Justizkasse will 12 Euro dafür. Ich habe die Akte nur nicht angefordert. Dann gibt es auch keine 12 Euro. Wäre ansonsten ja auch ein interessantes Geschäftsmodell.
am 30. Dezember 2008 um 10:22 Uhr.
Als Geschäftsmodell bringt’s nix, zum Glück: wegen § 241a I BGB!
am 30. Dezember 2008 um 11:05 Uhr.
Und nun? Schreiben Sie an’s Gericht: “… liegen die Akten hier zur Rück-Abholung bereit.” Oder machen Sie das mit den Kosten für die Rücksendung?
am 30. Dezember 2008 um 11:05 Uhr.
Hier ist noch das fehlende “wie”.
am 30. Dezember 2008 um 11:08 Uhr.
@ Kollege Koenig
ich könnte ja anbieten, die Akte zum Termin mitzubringen. Der wäre aber dann erst im März. Angesichts der gesetzten Frist von drei Tagen bis zur Rücksendung etwas schwierig.