Schützenfest

Gegen unseren Mandanten ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden. Einfach mal so. Ohne mündliche Verhandlung. Ohne, dass ihm zuvor der gegnerische Schriftsatz zugestellt worden wäre und er Gelegenheit gehabt hätte, dazu Stellung zu nehmen. Das kommt dann schon mal vor.

Aber in diesem Fall auch obwohl der Gegner nichts aber auch garnichts, was er dort behauptet, auch nur im Ansatz versucht hätte glaubhaft zu machen. Keine eidesstattliche Versicherung. Keine weiteren Unterlagen. Nichts. Nur Behauptungen.

Dabei ist der Gegner schon einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er über unseren Mandanten Tatschen wider besseren Wissen behauptet hat.

Wenigstens hat der Kollege auf der Gegenseite es nicht einmal geschafft, innerhalb von einem Monat eine Vollziehungshandlung auf den Weg zu bringen. Das wird ein kurzes Schützenfest.

Ein Kommentar zu “Schützenfest”

  1. doppelfish

    Worauf zielt der Gegner denn ab? Auf den Ofen? Na denn “Feuer frei”.

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