laaaaangsam

ein Zwangsverwalter ist jemand, der auf den Beschluss des Vollstreckungsgerichts hin eine Wohnung oder ein Haus bewirtschaftet und auf diese Weise Einnahmen für den Gläubiger des Eigentümers erzeugen soll. Unsere Mandantin ist am Rande bei dieser Zwangsverwaltung Beteiligte. Der Zwangsverwalter hat es denkbar leicht, die Wohnung ist steht nämlich leer. Sie ist jüngeren Baujahrs und sollte daher eigentlich auch schnell vermietet werden können.

Zwei Monate seit der Beschlussfassung steht die Wohnung immer noch leer. Der (auswärtige) Zwangsverwalter meldet sich jetzt mit der Frage, in welcher Zeitung er denn eine Annonce wegen der Wohnung schalten könne.

Früh dran, Herr Kollege.

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