den fragen, der sich damit auskennt

Viele Immobilienanwälte zerbrechen sich lange darüber den Kopf, wie man Formularverträge sinnvoll und vor allem wirksam formuliert. Aber manche Immobilienmakler wissen es dennoch besser: Sie packen die Schreibmaschine aus und versuchen sich an “Verschlimmbesserungen”. Heute wieder so eine gelesen. Zwei hinzugefügte unwirksame Sachen in einem einzigen Satz haben die ganze (wohl sogar ausnahmsweise wirksame) Schönheitsreparaturklausel zu nichte gemacht. Hätte er doch einfach kurz jemanden gefragt, der sich damit auskennt.

2 Kommentare zu “den fragen, der sich damit auskennt”

  1. Matthias

    Wo ist denn das Problem, handelt es sich etwa nicht um eine Individualvereinbarung?

  2. Alexander Fuss

    Eine Individualvereinbarung ist es dann nicht mehr, wenn der Makler diesen Satz in alle Mietverträge für seine Kunden mit der Schreibmaschine hämmert. Sowieso trifft den Vermieter den Summierungseffekt des BGH.

    Aber davon abgesehen: Haben Sie schon mal versucht, einen Richter im Wohnraummietrecht davon zu überzeugen, dass er es mit einer Indivudualvereinbarung zu tun hat? Der Wohnraumvermieter wird dabei in der Regel immer nur zweiter Sieger bleiben.

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