Rechercheergebnis

Was will uns dieser Satz in den Lizenzbedingungen von LexisNexis (einer hochpreisigen Rechtsdatenbank) sagen:

Das Recht, die Rechercheergebnisse in maschinenlesbarer Form zu speichern, ist auf 90 Tage beschränkt.

Wenn ich also einen dort gefundenen Text (zum Beispiel eine Kommentierung) für einen Schriftsatz an das Gericht einfach reinkopiere, soll ich nach spätestens 90 Tagen wieder auf die Datei zugreifen und sie ändern. Die Sache mit der “Aktivierungsgebühr” von 198,00 € passt mir ohnehin nicht.  Natürlich hat die Mitarbeiterin der Vertriebsabteilung die beim cold-call auch untern Tisch fallen lassen. Und auch auf der Internetseite taucht sie - soweit ich gerade sehen kann - nicht auf. Nur auf dem Schreiben mit den Zugangstaten und dem Hinweis, was nach Ablauf der Testphase denn so alles passieren soll…

Der Button mit den Vertragsbedingungen “nicht einverstanden” wird da immer verlockender. Bleibe ich eben bei beck-online.

Ein Kommentar zu “Rechercheergebnis”

  1. RA Werner Siebers

    … und das ist auch gut so. Ich kann die schlechten Erfahrungen leider nur bestätigen.

Einen Kommentar schreiben: