Auslagen für den Mandanten und Umsatzsteuer

Die Oberfinanzdirektion Hannover hat sich letzten Monat bemüßigt gefühlt, den Anwälten zu erklären, wann für Auslagen, die sie für ihre Mandanten getätigt haben, Umsatzsteuer ansetzen müssen und wann nicht. Einiges davon ist verständlich, anderes dürfte wohl auf relativ starken Widerstand stoßen.

OFD Hannover, Verfügung vom 13.10.2008 (via Haufe, Word-Datei)

Nicht wirklich sinnvoll scheint mir jedenfalls die Annahme zu sein, künftig bei der Pauschale für die Versendung von Akten durch ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft Umsatzsteuer für den Mandanten draufschlagen zu müssen/sollen.

2 Kommentare zu “Auslagen für den Mandanten und Umsatzsteuer”

  1. RA Schultz

    Die aufzuschlagene USt auf die Aktenversendungspauschale ist bereits seit knapp einem Jahr durchgekaut und Pflicht. Das macht bundesweit kaum eine Finanzdirektion noch mit. Ist letztlich auch logisch, da Kostenschuldner nicht der Mandant, sondern der anforderene RA ist, auch wenns ärgerlich ist. Die Kohle ist daher kein durchlaufender Posten für den RA wie bsp. Gerichtsgebühren. Da ist der Mandant Kostenschuldner.

    Advoware & Co haben das auch schon vor ca. 1 Jahr in der FiBu umgestellt.

  2. Alexander Fuß

    @ Kollege Schultz
    Das ist mir schon alles klar, der Mandant kann es aber schlichtweg nicht nachvollziehen. Wenn man das Gericht ausdrücklich als Vertreter des Mandanten um die Akte bittet - und das Gericht macht das mit - dann dürfte doch auch der Anspruch der Staatskasse direkt gegenüber dem Mandanten entstehen. Jedenfalls müsste das doch wenigstens weiterhin bei Auskünften aus dem Einwohnermeldeamt gelten. Dort spricht sich die OFD auch für Umsatzsteuer aus

Einen Kommentar schreiben: