böse Vorzeichen
Das Amtsgericht ruft heute an. Vor etwa zwei Monaten ist ein Urteil zu Gunsten unserer Mandantin erlassen worden. Wir haben bislang weder die Entscheidung (geschweige denn eine zugestellte vollstreckbare Ausfertigung) noch das Protokoll über die mündliche Verhandlung. Auf mehrfache Nachfrage erklärt man uns jetzt, dass der gegnerische Kollege bis heute noch kein Empfangsbekenntnis übermittelt hat. Er weigert sich. Pflichtwidrig.
Einen starken Eindruck hinterlässt das nicht. Den Verlust nicht verwunden und jetzt noch Kindergarten.
Aber davon abgesehen: ein Hinderungsgrund für das Amtsgericht, uns eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen, ist das natürlich alles nicht.
am 23. Oktober 2008 um 17:21 Uhr.
hoffentlich merkt sich das Amtsgericht das und sieht in zukunft von Zustellungen nach § 174 ZPO an diesen Kollegen ab.