die Augen und die Krähe
bei vielen Mandanten gilt die These, dass eine Krähe der anderen im Zweifel nicht das Auge aushacken wird. Das ist und war nicht richtig. Trotzdem ist es für einen Anwalt nicht ganz einfach, gegen einen Kollegen loszuziehen, mit dem er schon seit Jahren in vielen Sachen streitet und mit dem er auch noch verhandeln muss, wenn die aktuelle Sache schon längst Geschichte geworden ist. Wenn auf meine Bitte an den Kollegen, die Sache nochmals anzuschauen, die Reaktion kommt
… und teile Ihnen diesbezüglich mit, dass Sie ein Studium der Rechtwissenschaften abgeschlossen haben…
- danke für den Hinweis, ich hätte es ansonsten vielleicht ja vergessen -
dann ist jetzt endgültig genug - Skrupel dankenswerterweise beseitigt. Soll ihm eben die Anwaltskammer oder das Gericht ins Stammbuch schreiben, dass er nicht berechtigt ist, auf Fremdgeld sitzen zu bleiben und es nicht zeitnah auszuzahlen. Ein Jurastudium hilft übrigens auch hier weiter: Es steht in § 4 der Berufsordnung.