wird im Zweifel die Mandantin haben, der ich jetzt mitteilen muss, dass sich ihr Schuldner mittlerweile wegen Betrugs (auch von uns wurde er angezeigt) für zwei Jahre und zehn Monate in Haft befindet. Mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird da nichts.
Dieser Eintrag wurde
am Mittwoch, den 3. September 2008 um 11:10 Uhr erstellt
und ist in der Kategorie Allgemeines zu finden.
Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen.
Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.