wenig Freude

wird im Zweifel die Mandantin haben, der ich jetzt mitteilen muss, dass sich ihr Schuldner mittlerweile wegen Betrugs (auch von uns wurde er angezeigt) für zwei Jahre und zehn Monate in Haft befindet. Mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird da nichts.

Einen Kommentar schreiben: