Schnellschuss
Montag, den 25. August 2008Unsere Mandantin lebt in Spanien. In Deutschland vermietet sie eine Wohnung. Die Miete ist (nach unserer Überzeugung) rückständig. Das Amtsgericht gibt uns Recht. Die Mieter wollen das nicht wahr haben und ziehen in die Berufung. Zum Landgericht. Wo liegt jetzt das Problem? Ganz einfach:
§ 119 GVG:
Die Oberlandesgerichte sind (…) zuständig (…) in Streitigkeiten über Ansprüche, [...]