macht wenig Sinn - ist aber so

Über die Vorschussanforderung der Zwangsverwalterin stand schon hier was. Wir vertreten eine Wohnungseigentümergemeinschaft und betreiben unter anderem die Zwangsverwaltung für ein Objekt. Die Zwangsverwalterin hat dann die Aufgabe, für den Gläubiger laufende Einnahmen (durch Vermietung) zu erzielen. Gleichzeitig muss die Zwangsverwalterin dafür sorgen, dass die Hausgelder an die Wohnungseigentümergemeinschaft gezahlt werden. Schließlich müssen laufende Versicherungsprämien, Heizung usw. beglichen werden.

Kommen über die Vermietung keine oder zu wenig Gelder rein, um das Hausgeld des Eigentümers gegenüber der WEG zu zahlen, bittet die Zwangsverwalterin beim Amtsgericht bei der betreibenden Gläubigerin einen Vorschuss anzufordern. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft betreibende Gläubigerin ist, will sie also letztlich genau von der den Vorschuss, an die sie im Gegenzug wieder - aus diesem Vorschuss - die monatlichen Hausgelder zahlen muss…

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