Auch gemerkt
Das Landgericht hat jetzt auch gemerkt, dass es für die Berufung möglicherweise doch nicht wirklich zuständig ist. Zum Nachteil des Gegners aber natürlich erst nach Ablauf der Berufungsfrist.
Das Landgericht hat jetzt auch gemerkt, dass es für die Berufung möglicherweise doch nicht wirklich zuständig ist. Zum Nachteil des Gegners aber natürlich erst nach Ablauf der Berufungsfrist.