so hoch ist nach der Jahresstatisik des Bundesverfassungsgericht die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden. In einer mietrechtlichen Angelegenheit wollen wir es für den Vermieter trotzdem probieren. Vielleicht nimmt man Art. 14 GG dort ernst.
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am Mittwoch, den 27. August 2008 um 14:15 Uhr erstellt
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