3, 2, 1…

Das Amtsgericht fordert mal wieder 800,00 € Vorschuss für ein Verkehrswertgutachten im Rahmen einer Zwangsversteigerung. Nichts neues. Da lob ich mir doch heute den Anruf der Zwangsverwalterin in einer anderen Sache: Sie hätte gerne 4.000,00 € Vorschuss. Ein mächtiger Batzen.

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