Diskussionen mit der Rechtsschutz

nehmen häufig kein Ende.

Es geht um eine Auseinandersetzung im Wohnungseigentumsrecht. Der Versicherungsnehmer ließ sich von uns beraten. Sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, ist die Anwaltsvergütung bei einem Verbraucher der Höhe nach auf 250,00 Euro begrenzt, bei einer Erstberatung auf 190,00 Euro. Vom Umfang der Beratung her lag keine “Erstberatung” mehr vor, auch von der normalen Höhe wären die 190,00 Euro gut überschritten. Um die Sache zügig abzuwickeln habe ich dem Versicherer angeboten, dass er einfach die 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer zahlen soll. Nachdem er erst mit der Vorfälligkeit spielen wollte, fragt er jetzt doch tatsächlich nach, aus welchem Grund die Erstberatung überschritten sein soll. Aber ich will doch gar nicht mehr als die Erstberatung - wenn ich aber noch viel mehr dazu schreiben muss, biete ich so was sicher dem Versicherer nicht mehr an.

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