Energiepass - Versuch macht klug
Für einige Gebäude ist der Energiepass (mehr dazu bei Haus & Grund Deutschland) bereits zur Verpflichtung geworden. Den restlichen Anlagen droht dieses Schicksal in naher Zukunft. Für einen (günstigen) verbrauchsorientierten Energipass ist es notwendig, die Brennstoffverbrauchswerte für die letzten drei Abrechnungsperioden zu kennen. Sind im Gebäude aber Gasetagenheizungen verbaut und schließen damit die Mieter jeweils einzelne Verträge mit dem Gasversorger, hat der Vermieter (jedenfalls zunächst) keine entsprechenden Verbrauchsdaten.
Einige Gasversorger haben sich in der Vergangenheit aus Datenschutzgründen geweigert, dem Vermieter/Eigentümer der Anlage Informationen zu liefern. Dann haben sich die Datenschützer zusammengesetzt und die Auffassung vertreten, dass wohl jedenfalls ab drei Einheiten nichts gegen die Weitergabe von anonymisierten Daten spreche.
Nachdem Versuch ja schließlich nur klug macht, wende ich mich heute für einen Mandanten an den örtlichen Gasversorger und hoffe auf ein Einsehen.
am 24. Juli 2008 um 08:45 Uhr.
[...] Zur Vorgeschichte. [...]
am 24. Juli 2008 um 08:45 Uhr.
[...] Zur Vorgeschichte. [...]