Randgebiete
Alexander Fuss am 15. April 2009 um 11:38Was es bei einem Pachtvertrag über eine Immobilie nicht alles zu regeln gibt. Zum Beispiel die gleichzeitige Übertragung von Nutzungsrechten der “zugehörigen” Internetdomain…
Was es bei einem Pachtvertrag über eine Immobilie nicht alles zu regeln gibt. Zum Beispiel die gleichzeitige Übertragung von Nutzungsrechten der “zugehörigen” Internetdomain…
ok. Von Umsatzsteuer schon, aber auch Ahnung von Umsatzsteuer im Mietrecht? Für eine Vermieterin rechnen wir Betriebskosten ab. Sie hat bei einem Gewerberaummietverhältnis zur Umsatzsteuer optiert. Wir müssen daher selbstverständlich auch Positionen der Umsatzsteuer unterwerfen, die unserer Mandantin ohne Umsatzsteuer (zum Beispiel die Grundsteuer) berechnet worden sind. Sie Mieterin mag das zunächst nicht glauben. Sie behauptet, das Finanzamt hätte ihr erklärt, dass wir hier keine Umsatzsteuer berechnen können. Entweder der Mitarbeiter vom Finanzamt braucht dringend eine Nachschulung oder die Mieterin hat ihm schlichtweg nicht erzählt, dass es eine Gewerbevermietung mit Umsatzsteuer ist.
Spiegel Online berichtet heute, dass bereits nach zehn Jahren im “neuen Regierungsviertel” in Berlin an Bundesgebäuden Millionen investiert werden müssen. Am Bundesbauministerium (Baukosten 45 Millionen) seinen Sanierungsarbeiten für 36,5 Millionen nötig.
Vor knapp zehn Jahren zog die Bundesregierung nach Berlin. Seit dem Umzugsbeschluss wurden rund 3,5 Milliarden Euro in die Sanierung bestehender und den Bau neuer Gebäude in der Hauptstadt gesteckt. “Die Vielzahl der Baumängel und die Höhe der Beseitigungskosten sind Besorgnis erregend. Die Bauherreneigenschaft der Bundesregierung ist, gelinde gesagt, verbesserungsfähig”, sagt Otto Fricke (FDP), Vorsitzender des Bundestags-Haushaltsausschusses.
Recht hat Fricke. Aber wenn man Steuergelder dafür einsetzt, ist die Sache ja jetzt nicht so schlimm. Zumindest nicht für den eigenen Geldbeutel
Bereits zum dritten Mal gehen wir jetzt für verschiedene Mandanten gegen den gleichen Mieter vor. Immer ist das Mietverhältnis wegen Zahlungsproblemen beendet worden. Alles innerhalb von zwei Jahren. Der soll sich lieber gleich warm anziehen. Die Sache endet dieses Mal sicher nicht beim Zuvilprozess.
Es liest sich wie ein Treppenwitz der Finanzgeschichte: Gerade die Dresdner Bank, jenes Geldhaus, das selbst in guten Zeiten schlechter als die Konkurrenz war, das in der letzten Krise vor sieben Jahren bereits am Rande des Abgrundes stand, ausgerechnet jenes Institut zahlt nun dem Top-Management Millionen. Und der Steuerzahler steht mit Milliarden für dessen Fehlentscheidungen gerade.
Stefan Jentzsch, für die Investmentbank Dresdner Kleinwort damals verantwortlich, erhielt 8 Millionen Abfindung. Ich werde daran denken, wenn ich morgen meine Steuernachzahlung an das Finanzamt überweise.
Aus einer Mail des Heizkostenabrechnungsunternehmens Minol:
Thema Browser: Leider ist es so, dass bei Tabellen und Formularfeldern, wie Sie auf unseren Seiten Verwendung finden, ein großer Unterschied bei der Darstellung durch die beiden führenden Browser-Hersteller besteht. Trotz großer Anstrengungen ist es uns nicht gelungen, eine akzeptable Lösung für beide Varianten zu finden. Da aber weit mehr als 90% unserer Kunden den Browser von Microsoft bevorzugen, haben wir unsere Anstrengungen auf dieses Produkt konzentriert. Wir suchen nach einer Lösung um auch eine ungetrübte Darstellung der Formularseiten für Netscape zu erreichen und bitten bis dahin um Ihr Verständnis. Es sollten aber bei Einsatz von Netscape keine funktionalen Störungen auftreten.
Netscape ist - jedenfalls in Computerzeitaltern gerechnet - schon seit Jahrmillionen tot. Derzeitige Verbreitung wohl deutlich unter einem Prozent. Vielleicht sollte die Webdesignagentur dort auch mal Firefox laden.
Für eine Mandantin sind wir gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorgegangen. Mit dem werden nach einem (Zivil-)Prozess die konkreten Verfahrenskosten zwischen den Parteien verteilt und festgesetzt. Auf unser erstes Rechtsmittel hin, ist er aufgehoben (und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen) worden. Die Sache war rechtlich kompliziert und zwischen den Beteiligten mächtig umstritten. Die Rechtspflegerin hat das scheinbar trotzdem wenig gestört. Auch nicht, dass die Festsetzung sogar über dem Antrag lag. Nicht einmal das hat ihr zu Denken gegeben.
Jetzt kam dann der zweite Versuch in der selben Sache. Wieder schreiben die Beteiligten hin und her. Das Amtsgericht setzt wieder fest. Wie es auf den Betrag kommt, sagt es aber wieder nicht. Schön für uns - der Richter am Landgericht wird auch diesmal sicher nicht alle denkbaren Möglichkeiten durchrechnen wollen, wie die Rechtspflegerin auf die Festsetzung gekommen ist. Dann wird der Beschluss eben wieder aufgehoben.
Die Hauptsache selbst ist übrigens seit mehr als einem Jahr rechtskräftig.
Probleme aussitzen ist recht populär geworden. Es ergreift auch ab und zu Gerichte. In einem Beschlussanfechtungsverfahren haben wir vor sieben Monaten mit einer Klage begonnen. Das Gericht hat erst mal das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Der Gegner schreibt was, wir schreiben wieder was. Das war jetzt vor bald fünf Monaten. Möglicherweise hat das Gericht auch schlichtweg keine Lust mehr. Schließlich haben sich die Parteien ja - in anderen Konstellationen und mit anderen Anwälten - schon ein paar Mal vor dem Richter getroffen.
Wie man allerdings bei der Anfechtung eines Beschlusses, die eine Jahresabrechnug billigt, das Problem wirklich aussitzen will, ist mir noch schleierhaft. Der Verwalter hat jetzt nämlich schon zur nächsten Eigentümerversammlung eingeladen. Ein Tagesordnungspunkt davon: “Beschlussfassung über die Abrechnung”. Das wird dann wieder eine Anfechtung nach sich ziehen, wenn er immer noch so falsch wie letztes Jahr abrechnet. Das Aussitzen bringt dem Richter jetzt noch mehr Arbeit…